Rechtsprechung
BVerwG, 01.10.1969 - VIII B 168.67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,7588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im Beschwerdeverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz (WpflG) - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 06.04.1967 - I/3-976/66
- BVerwG, 01.10.1969 - VIII B 168.67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 01.10.1969 - VIII B 168.67
In Wehrpflichtsachen kann wegen geltend gemachter Verfahrensmängel, auf denen das Urteil beruhen kann, die zulassungsfreie Verfahrensrevision, nicht aber die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (BVerwGE 28, 22); eine auf Verfahrensmängel gestützte Nichtzulassungsbeschwerde ist auch dann nicht statthaft, wenn geltend gemacht wird, die behaupteten Verfahrensmängel führten auf eine grundsätzlich bedeutsame Verfahrensfrage (BVerwGE 29, 226). - BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1969 - VIII B 168.67
In Wehrpflichtsachen kann wegen geltend gemachter Verfahrensmängel, auf denen das Urteil beruhen kann, die zulassungsfreie Verfahrensrevision, nicht aber die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (BVerwGE 28, 22); eine auf Verfahrensmängel gestützte Nichtzulassungsbeschwerde ist auch dann nicht statthaft, wenn geltend gemacht wird, die behaupteten Verfahrensmängel führten auf eine grundsätzlich bedeutsame Verfahrensfrage (BVerwGE 29, 226).